April 2009, Momentan ist die Mediathek geschlossen, weil sie umgestaltet und damit ein neues "Gesicht" bekommen wird. Infomaterialien stehen deshalb nur auf Anfrage zur Verfügung. Voraussichtlich wird die Mediathek im Oktober 2009 wieder dienstags von 18 - 20 Uhr geöffnet sein.
Im Folgenden wollen wir einen stichpunktartigen Überblick zu den Ereignissen während des NATO-Gipfels in Strasbourg im April 2009 geben. Oft wird vergessen, dass die Repressionen für die Betroffenen noch lange nach dem eigentlichen Protesten spürbar sind. Immer noch stehen Prozesse aus und Menschen sitzen im Knast. Dies sollte kein Thema sein, an dem sich einzelne Gruppen speziell abarbeiten, vielmehr sollte Solidarität aus den politischen Aktivitäten aller hervorgehen und allgegenwärtig sein. Auch die aktuellen Beispiele in Kopenhagen zeigen, dass die Unterdrückung von Protest mit staatlichen Mitteln jeden Menschen treffen kann. Die einzelnen europäischen Polizeibehörden arbeiten immer besser zusammen und tauschen „Strategien zur Aufstandsbekämpfung“ aus und nennen es „Managing Crowds“. Demzufolge ist es offensichtlich, dass Antirepressionsarbeit besser vernetzt werden muss und nicht den Charakter eines Events haben kann. Ein Denken in Schwarz-Weiß-Schemata, bezüglich unterschiedlicher Protestformen und darauf folgende Repression, erübrigt sich bei mehr als tausend Festnahmen. Die Null-Toleranz-Einstellung der EU-Polizeien und Behörden ist deutlich geworden, lasst uns ihr entschlossen entgegentreten.
Bei Interesse und Fragen wendet euch an uns: strasbourgsoli [at] riseup.net
Übersicht:
Im Einzelnen:
Daniel:
06. April 2009 Schnellverfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance) Tatvorwurf: Tragen einer Waffe der Kategorie 6 (Handbeil) Urteil: 3 Monate Haft auf Bewährung und 3 Jahre Einreiseverbot nach Frankreich (es wurde kein Widerspruch eingelegt)
Jan:
April 2009 Schnellverfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance) Tatvorwurf: Anteilnahme an einer bewaffneten Zusammenrottung und tragen einer Waffe der Kategorie 6 (Eisenstange). Eine Waffe der Kategorie 6 kann alles, von einer Schere bis zu einer Pistole, sein.
Urteil: 6 Monate Haft ohne Bewährung und zum sofortigen Vollzug ausgesetzt und 3 Jahre Einreiseverbot nach Frankreich (Widerspruch wurde eingelegt)
29. Juli 2009 Berufungsverhandlung in Colmar Urteil der zweiten Instanz (Berufung): Freispruch
05. August 2009 Staatsanwaltschaft geht in Revision Das Urteil vom 29.Juli 2009 wird nun vor dem Revisionsgericht (Cour de Cassasion) in Paris angefochten (höchste Instanz in Frankreich). Jan braucht/darf nicht anwesend sein, es geht nur um das Vergleichen von Paragraphen die den Prozess betreffen können und das Überprüfen der richterlichen Entscheidung auf der Grundlage des geltenden Rechts. Es gibt 3 Möglichkeiten:
1.) Eine Bestätigung des Freispruchs
2.) Eine Bestätigung des Urteils der ersten Instanz vom 06.April 2009, dann wäre noch ein Monat Haft offen
3.) Das gesamte Verfahren wird vor einem anderen Gericht von vorn aufgerollt
Links:
Philipp:
06. April 2009 Schnellverfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance) Tatvorwurf: Schwere Gewalttat (Steinwurf auf Polizisten, „erschwert“ durch „Waffe“ (Stein) und dadurch, dass die Polizeibeamten als solche erkennbar waren. Es gab jedoch keinen Schaden oder Geschädigten
Urteil: 6 Monate Haft ohne Bewährung zum sofortigen Vollzug ausgesetzt (Widerspruch wurde eingelegt)
05. August 2009 Berufungsverhandlung in Colmar Urteil: Philipp wurde am 05.August vorläufig freigelassen und nach Deutschland abgeschoben. Gegen die Abschiebung wurde geklagt. Die Klage war erfolgreich. Nach dem zweiten Prozesstag am 19.Oktober 2009 wurde Phillips Strafe von 6 Monaten Haft auf zwei Monate Bewährung herunter gesetzt. Es gab keinen Freispruch und dadurch hat Phillip auch keinen Anspruch auf Haftentschädigung, obwohl er, nach dem neuen Urteil, nicht hätte in Haft genommen werden können. Erst nach mehreren Anfragen der Anwältin, an das Gericht in Colmar, erhielt Philipp nach gut 4 Monaten eine Urteilsbegründung. Philipp ist gegen das Urteil in Revision gegangen.
Links:
Matthias:
05. Mai 2009 Verfahren in Strassbourg (Tribunal de Grande Instance) Tatvorwurf: Schwere Gewalt, Steinwurf und das Verletzen eines Polizeibeamten (Handgelenk gebrochen)
Urteil: Ein Schnellverfahren am 06.April 2009 wurde durch den Anwalt abgelehnt. Das Verfahren am 05.Mai 2009 brachte Matthias 6 Monate Haft ohne Bewährung zum sofortigen Vollzug, 3 Jahre Einreiseverbot nach Frankreich und 1.000 Euro Schmerzensgeld als Vorabzahlung für einen Polizeibeamten ein. Der Polizeibeamte hat sich, nach eigenen Angaben, bei der Verhaftung durch eigenes Verschulden das Handgelenk gebrochen hat. Ein zivilrechtlicher Prozess wurde für den 2.November anberaumt. (Widerspruch wurde eingelegt)
19. August 2009 Berufungsverhandlung in Colmar Urteil: 6 Monate Haft, 5 Jahre Einreiseverbot nach Frankreich und 2.000 Euro Schmerzensgeld als Vorabzahlung. Am 25.August wurde Matthias aus der Haft entlassen und nach Deutschland abgeschoben. Gegen die Abschiebung wurde nicht geklagt, da sie auf der Grundlage des Einreiseverbotes legal ist. 7 Monate nach der vorgeworfenen Tat gibt es noch kein medizinisches Gutachten, daher wurde das zivilrechtliche Verfahren auf den 15.03.2010 verschoben.
Links:
Benoit, Adrien, Simon:
05. Mai 2009 Verfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance) Tatvorwurf: Kauf brennbarer Flüssigkeiten in einem Supermarkt (Auchan) und damit einhergehend die Behauptung Brandsätze bauen gewollt zu haben Urteil: Das Schnellverfahren am 06.April 2009 wurde durch die Anwälte abgelehnt. Das Verfahren am 05.Mai 2009 wurde wegen Verfahrensfehlern ausgesetzt. Die drei Aktivisten kamen frei.
22.06.2009 erneutes Verfahren gegen Benoit, Adrien und Simon (Tribunal de Grande Instance) Urteil: Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen die Verfahrenseinstellung erfolgreich Einspruch eingelegt hatte, wurden die drei Aktivisten zu jeweils vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Dadurch entfällt ein Anspruch auf Haftentschädigung (siehe Philipp)
Links:
Dogus:
12.Mai 2009 Verfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance) Tatvorwurf: Komplizenschaft bei einer Aggression. Er soll ein Feuerzeug an den hinter ihm auf dem Scooter sitzenden Sozius gereicht haben. Dieser soll damit einen Feuerwerkskörper entzündet haben. Ein Polizeibeamter wird davon am Hosenbein getroffen , welches Feuer fängt und angeblich eine Verletzung am Fuß des Beamten hervorruft. Die Staatsanwaltschaft konstruiert eine erhöhte Gewaltbereitschaft, auf Grund des „Banlieue-Hintergrunds“ von Dogus. Sein eigener Anwalt argumentiert mit der Dummheit und der eher unpolitischen Einstellung des Angeklagten. Eine exemplarisch rassistische Prozessführung.
Urteil: 3 Jahre Haft, davon 2 auf Bewährung. Es wurde kein Widerspruch eingelegt.
Link:
Nicolas:
05.Mai 2009 Verhandlung in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance) Tatvorwurf: Gewalt gegen Polizeibeamte. Angeblich soll sich der Aktivist gegen seine Festnahme gewährt und gebissen haben.
Urteil: 1 Jahr Haft, davon 6 Monate auf Bewährung ausgesetzt. Es wurde kein Widerspruch eingelegt. Auch Nicolas ist mittlerweile wieder frei.
Benni:
09.Oktober 2009 Verhandlung in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance) Tatvorwurf: Sprühen eines „Anarchie A`s“ an eine Kasernenmauer
Urteil: 2 Monate Haft auf Bewährung. Es wurde kein Widerspruch eingelegt.
Link:
„Aktivistin mit Stock“:
18.Mai 2009 Verhandlung in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance) Tatvorwurf: Tragen einer Waffe der Kategorie 6 (Holzstock). Eine Waffe der Kategorie 6 kann alles, von einer Schere bis zu einer Pistole, sein.
Urteil: Freispruch
Link:
Matthias ist frei Matthias wurde heute Morgen um 11 uhr nach Kehl/Deutschland abgeschoben und wurde dort freigelassen, er hatte bis heute seine Haftstrafe absitzen müßen. Da auf die Haftstrafe jeden Monat Tage angerechnet werden, die bei „guter Führung“ eine frühere Entlassung bringen konnte er das Gefängnis heute verlassen.
In der letzten Woche hatte Matthias noch einen Berufungsprozess in dem seine Haftstrafe bestätigt und weitere Strafen sogar noch erhöht worden sind (5 Jahre Einreiseverbot, Erhöhung des Schmerzensgeld).
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Am 19.08. wurde vor dem Berufungsgericht in Colmar der Fall des dritten im Zusammenhang mit den Protesten gegen den NATO-Gipfel am 04.04. zu einer Haftstrafe verurteilten Deutschen verhandelt. Während der erste Berufungsprozess am 29.07. mit einem Freispruch endete, wurde im zweiten Prozess am 05.08. eine Vertagung angeordnet, um weitere Ermittlungen zu ermöglichen und der Angeklagte bis zum erneuten Verhandlungstermin auf freien Fuss gesetzt.
Beim heutigen Prozess jedoch war das Klima im Gerichtssaal sehr angespannt. Der ob seiner Härte gefürchtete vorsitzende Richter war aus dem Urlaub zurück und hatte insgesammt sechs Verhandlungen für den Vormittag angesetzt. Mehrfach zeigte er Zeichen von Ungeduld, liess dem Angeklagten oder seiner Anwältin wenig Zeit für ihre Ausführungen.
Das Urteil der ersten Instanz wurde in der Schuldfrage bestätigt, ebenso das Strafmass von 6 Monaten Haft ohne Bewährung. Verschärft wurde die weitere Strafe: 5 Jahre Einreiseverbot für Frankreich statt der 2 Jahre, die in der ersten Verhandlung verhängt wurden. Ausserdem wurde das Schmerzensgeld für die Nebenkläger von 1000 Euro auf 2000 heraufgesetzt. Der Polizist, der die Festnahme vorgenommen hatte, war dabei (nach seiner Aussage) mit dem Angeklagten zusammen gestürzt und hatte sich das Handgelenk gebrochen.
Ausserdem klagte (und bekam Recht) ein weiterer Polizist, der sich durch den Anblick des Angeklagten mit (seiner Aussage nach) einem Stein in der zum Werfen erhobenen Hand psychisch beeinträchtigt fühlte. Im Verlauf der Verhandlung kam auch wieder die Sprache auf angeblich in der Zelle, die der Angeklagte mit dem vor zwei Wochen auf freien Fuss gesetzten NATO-Gegner teilte, gefundenen „antisemitischen“ Schriften. Hierbei handelt es sich u.a. um eine wissenschaftliche Untersuchung des Antisemitismus in der Linken.
Presseerklärung des LegalTeam vom 5.8.2009
NATO-Gipfel-2009: Berufungsprozess gegen NATO-Gegner vertagt, Freilassung nach 4 Monaten Haft
Heute morgen, am 5. August stand ein 25jähriger deutscher Student der Biomathematik vor dem Berufungsgericht in Colmar. Während des NATO-Gipfels in Strasbourg nahm er am 2. April friedlich an den Protesten teil. Er wurde beschuldigt, Steine auf Polizisten geworfen zu haben.
Anders als beim Berufungsverfahren vom 29 Juli, dass mit einem Freispruch endete, war das Klima heute eher angespannt. Der Richter forderte eine Vernehmung der Zeugen, deren Aussagen bislang nur schriftlich vorlagen. In seinem Plädoyer versuchte der Staatsanwalt von der Existenz eines schwarzen Blocks zu überzeugen, dem der junge Mann angehören soll.
Um ihn schwerer zu belasten, erzählte der Staatsanwalt die Geschichte des „schwarzen Blocks“ von ihren Anfängen, die vor der Geburt des Angeklagten lagen und listete die Schäden im Verlauf der Demonstration am Samstag, den 4. April auf, während derer er sich aber schon in Polizeigewahrsam befand. Er berief sich auf „seriöse“ Quellen: Wikipedia und die französische Tageszeitung „Le Figaro“. Für den Staatsanwalt ist der „Schwarze Block“ eine militärische Organisation, die „wie die Ameisen“ anreist, um „mit der Telefonnummer des Legal Teams auf den Arm geschrieben“ im Alleingang das Ende des Kapitalismus einläuten will.
In diesem grotesken Prozess konnte nicht ein einziger Beweis vorgelegt werden. Die Zeugenaussage des Polizisten erwähnt weder Schäden an Fahrzeugen noch Verletzungen von Polizisten. Die einzige „Waffe“, die beim Angeklagten gefunden wurde, war Heftpflaster.
Was sagt man unter diesen Umständen zu Polizisten, die beim Steinewerfen gefilmt wurden?
Der Gipfel des Ganzen: der Staatsanwalt versuchte, den bekennenden Antirassisten als Antisemiten darzustellen.
Der Richter sah keine Notwendigkeit für eine Fortsetzung der Haft bis zum neuen Prozesstermin am 19. Oktober. Dies zeigt, dass Schnellverfahren – bei denen ohne ausreichende Beweise schwere Strafen verhängt werden – übereilt sind.
Durch das System der Schnellverfahren hat dieser junge Mann 4 lange Monate der Justiz als Sündenbock gedient und die unsäglichen Bedingungen im überbelegten französischen Strafvollzug erlebt. Diese Bedingungen sind inzwischen Gegenstand einer Petition von Insassen des Strasbourger Gefängnisses an das europäische Parlament.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
legalteam-strasbourg@effraie.org
Pressemitteilung ROTE HILFE e. V. | Bundesvorstand Göttingen, den 29.07.2009
Mit einem Freispruch auf ganzer Linie endete heute in Colmar der Berufungsprozess gegen einen 24-jährigen NATO-Gegner aus Dresden, der Anfang April von einem französischen Gericht zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war.
Bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel, der Anfang April in Strasbourg und Kehl stattfand, war die Polizei insbesondere auf der französischen Seite mit brutaler Härte gegen die DemonstrantInnen vorgegangen. Durch massive Tränengas- und Knüppeleinsätze wurden Hunderte von NATO-GegnerInnen verletzt, über Hundert Menschen wurden festgenommen. In mehreren Schnellverfahren, die eine sinnvolle Verteidigung praktisch unmöglich machen und sämtliche rechtsstaatlichen Grundsätze komplett über Bord werfen, wurden Haft- und Bewährungsstrafen verhängt, darunter auch gegen mehrere aus Deutschland stammende Aktivisten: Fünf Kriegsgegner wurden zu jeweils sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, wogegen sie Berufung einlegten. Diese Verhandlungen wurden von den Gerichten über so viele Monate verschleppt, dass die Betroffenen inzwischen den Großteil ihrer Strafe im französischen Gefängnis abgesessen haben.
Am heutigen Mittwoch fand am Colmarer Berufungsgericht („Court d‘appel de Colmar“) in der Nähe des Hauptbahnhofs um 9.00 Uhr der erste Berufungstermin im Falle des am 02.04.2009 in Strasbourg festgenommenen Dresdners J. statt, der im Schnellverfahren drei Tage darauf mit den Vorwürfen der Bewaffnung („port prohibé d‘arme de 6ème catégorie“) und der Teilnahme an einer Menschenansammlung mit einer „potenziellen Waffe“ („participation avec arme à un attroupement“) zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung in Verbindung mit einem dreijährigen Einreiseverbot belegt worden war. Bei der vermeintlichen „Waffe“ handelte es sich um ein Metallrohr, das der Student auf dem nahe gelegenen Camp als Zeltstange verwenden wollte. Nachdem der vorsitzende Richter kurz nach Verhandlungseröffnung die Anklage gegen J. verlesen hatte, folgten die Plädoyers des Staatsanwalts und der beiden VerteidigerInnen Js. Auffallend war, dass der Staatsanwalt den inhaltlichen Schwerpunkt seiner langen Rede weniger auf konkrete oder konstruierte Tatvorwürfe legte als vielmehr den ausschweifenden Versuch unternahm, über die anscheinend deutlich erkennbare „Gesinnung“ des Angeklagten einen logisch-konsequenten Automatismus herzustellen: Wer – wie J. am Tag seiner Festnahme in Strasbourg – ein der „anarchistischen, also staatsfeindlichen Szene“ zuzuordnendes T-Shirt mit den Aufschriften „Anarchist“, „Black Block“ und „Resist – Revolt – Rebel“ im Gepäck hat, ist demnach automatisch „ein politisch motivierter Gewalttäter, der sich an Widerstandsaktionen jedweder Couleur beteiligt“, auch wenn ihm das im Einzelfall mit rechtstaatlichen Mitteln nicht immer nachgewiesen werden kann. Diese hanebüchene Argumentationskette konnten die beiden VerteidigerInnen J.s sodann überzeugend widerlegen, um dann das Schlusswort vor der richterlichen Beratungspause an J. zu übergeben. Dieser stellte dann ganz allgemein nochmals klar, dass er sich als antifaschistisch sozialisierter Mensch immer und zu jeder Zeit dafür einsetzen werde, dass sich die nationalsozialistische Barbarei nicht wiederhole. Der mehr als eine Stunde später erfolgende Richterspruch fiel dann erwartungsgemäß deutlich aus: Freispruch – mit der Möglichkeit für den 24-Jährigen, Haftentschädigung für fast vier Monate Knast einzuklagen, die er nun insgesamt abgesessen hat. Bereits einige Stunden später konnte der Dresdner Aktivist an der völlig überbelegten, hygienisch desolaten und medizinisch unterversorgten Justizvollzugsanstalt von Strasbourg („Maison d‘arret de Strasbourg“), wo er noch seine Sachen abholen durfte, von mehreren glücklichen GenossInnen und Angehörigen in Empfang genommen werden.
Für die kommenden Wochen stehen noch zwei weitere Berufungsverhandlungen an. Am 5. und am 19. August 2009 gehen die Verfahren gegen zwei Berliner Aktivisten in die nächste Runde, die mit dem Vorwurf der Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen sowie Widerstand bei der Festnahme ebenfalls zu sechs Monaten Haft verurteilt worden waren. Bei diesen Terminen können wir den gleichen Urteilsspruch wie bei J. erhoffen. Wir rufen die Presse dazu auf, die Prozesse gegen die NATO-Gegner aufmerksam zu verfolgen und die anstehenden Berufungsverhandlungen am 5. August und am 19. August zu besuchen. Beide Termine finden jeweils um 9.00 Uhr im Tribunal Colmar statt.
Die Rote Hilfe fordert die sofortige Freilassung der übrigen noch inhaftierten Anti-Kriegs-Aktivisten!
Mathias Krause für den Bundesvorstand
Der folgende Brief wurde von 18 Gefangenen aus dem Strasbourger Gefängnis unterzeichnet. Er ist an Abgeordnete des Europäischen Parlaments gerichtet, aber auch für die Öffentlichkeit bestimmt.
Dies ist ein Brief von mehreren Gefangenen über die schlechten Haftbedingungen im Maison d‘arret de Strasbourg. Wir haben uns entschlossen diesen Brief zu verfassen, weil die Missstände in diesem Gefängnis teilweise menschenunwürdige Ausmaße annehmen. Uns ist bewusst, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall innerhalb des französischen Strafvollzugs handelt, sondern vielmehr um die Normalität. Folgende Beispiele möchten wir zur Verdeutlichung aufzählen:
1.Das Strasburger Gefängnis hat 446 Plätze und ca. 730 Inhaftierte (Quelle:Tageszeitung DNA v. 05.05.2009). In den letzten anderthalb Monaten sind 272 neue Gefangene hier angekommen. Um diese chronische Überbelegung überhaupt möglich zu machen, werden die 8 m² großen Einzelzellen durch das Aufstellen von Doppelstockbetten zu Zweierzellen umfunktioniert. So bleibt jedem Gefangenen eine Flächevon 4m²-einschließlich Toilette. An Privatsphäre ist so überhaupt nicht zu denken. Weiterhin sind die Fenster doppelt vergittert. Soweit uns bekannt ist, entspricht auch dies nicht den europäischen Standards. Der fehlende Ausblick läßt die Zelle noch kleiner wirken und erzeugt eine zusätzliche psychische Belastung. Diese menschenunwürdige Unterbringung führt automatisch zu Aggressionen. Gewalttätige Auseinandersetzungen finden häufig statt. Oft greifen die Wachen nicht ein.
2.Die hygienischen Zustände sind miserabel. Das gesamte Gefängnis ist verdreckt und auch die einzelnen Zellen sind in einem schlechten Zustand. In den Zellen für Neuankömmlinge gibt es noch nicht einmal Toilettenbrillen. Die Duschen sind verkeimt und es schimmelt.. Bei einigen kommt das Wasser nur tropfenweise aus der Leitung. Der gesamte Hofbereich ist mit Müll übersät. Es gibt keine Mülleimer. Für die Menschen, die keine Bezugspersonen in der näheren Umgebung haben, ist es unmöglich, die Wäsche waschen zu lassen. Wer Glück hat, besitzt einen Eimer oder einen Topf und kann die Kleidung darin „waschen“. Regelmäßig fließendes Warmwasser gibt es nicht, so müssen alle Sachen kalt gewaschen werden. Toilettenpapier ist Mangelware. Wer kein Geld hat, muß mit einer Rolle zwei Wochen lang auskommen. Die Bettwäsche und die Matratzen sind fleckig und riechen streng. Die Kopfkissen aus Schaumstoff sind voller Haare… Die zwei kleinen Handtücher, die man für zwei Wochen Duschen und Waschen erhält, sind oft beschädigt und auch fleckig.
3.Fehlende Organisation und Überlastung der Verwaltung sind allgegenwärtig. So werden Anträge für Aktivitäten (Sport, Schule , etc.) zum Teil erst nach Monaten beantwortet. Aber selbst dann ist eine Erlaubnis für die Teilnahme fragwürdig, da sich die Überbelegung auch hier auswirkt. Es gibt schlicht zu wenig Plätze. Manche Sozialarbeiter_innen antworten nicht auf Gesprächsanfragen. Aussagen zu bestimmten Abläufen, bzw. über Sachen, die verboten oder erlaubt sind, sind oft widersprüchlich und erschweren es Außenstehenden, die Inhaftierten zu unterstützen. Bei der Ankunft im Gefängnis gibt es kaum Informationen über interne Abläufe. Wer kein Französisch spricht, hat es doppelt schwer, denn es gibt keine Übersetzer_innen.
4.Besuchsanträge von Anwält_innen und Familienangehörigen brauchen ebenfalls Wochen bis Monate für die Bearbeitung.
5.Nach einem Suizidversuch eines Gefangenen mußten seine Zellengenossen (6-Personen-Zelle) das Blut selbst wegwischen. Es gab keinerlei psychologische Betreuung. Nach dem erneutem Selbstmordversuch wurde die betreffende Person nach der ärztlichen Behandlung zur Bestrafung in einer Stehzelle untergebracht. Nach der Rückkehr in seine Zelle wurde es lediglich medikamentös behandelt. Eine psychologische Betreuung erfolgte auch hier nicht.
6.In der medizinischen Versorgung gibt es ebenfalls Mängel. Vielfach werden Anträge für eine Behandlung ignoriert. Einem russischen Kriegsveteranen mit erheblichen körperlichen Einschränkungen (Patronen- und Granatsplitter im Körper) wurde ein dringend benötigtes Beatmungsgerät nicht genehmigt. Einem Suchtkranken wurde engegen dem Anraten seiner Hausärzte die Versorgung mit ausreichenden Madikamenten verwehrt. Andererseits gibt es Fälle, bei denen leichte Schlafstörungen mit starken Beruhigungsmitteln in hohen Dosen behandelt werden (Valium, Nozinan, Catapressan, u.a.). Menschen, die sich mit diesen Wirkstoffen nicht auskennen- und das kann kein Arzt vorraussetzen- können so leicht in eine Tablettenabhängigkeit geraten. Eine weitere Folge von Tablettenausgabe in grossen Mengen ist der blühende Handel unter den Gefangenen. Alle Gefangenen werden standardmäßig im Brustbereich geröngt, ohne Anzeichen von Lungenkrankheiten. Die Möglichkeit einer Verweigerung besteht nicht, bzw. wird auch auf Nachfrage nicht darauf hingewiesen.
Da sich auch nach den Protesten des Gefängnispersonals (Anfang Mai 2009) für die Gefangenen nichts geändert hat, fordern wir die Verbesserung der Haftbedingungen für alle Gefangenen. Ein erster Schritt wäre die Beseitigung der aufgeführten Missstände. Auf Ihren Wunsch könnten wir die Forderungen konkretisieren.
An Sie haben wir folgende Bitten: 1. eine öffentliche Stellungnahme zu diesem Thema 2. Thematisierung dieser Zustände im EU-Parlament 3. Information zur Sachlage:Was ist im EU-Parlament zu der Thematik bereits geschehen? 4. Veröffentlichung dieses Briefes und Weiterleitung an andere zuständige Stellen. Die Unterschriftenliste soll jedoch nicht veröffentlicht werden. Sie soll lediglich den Forderungen Nachdruck verleihen.
Wir laden Sie und andere Abgeordnete herzlich ein, ins Gefängnis von Strasburg zu kommen und sich selbst ein Bild von den Zuständen zu machen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe!
Datum: 15.Juni.2009
== Ein Statement aus dem Knast Soligruppe Dresden am 8. Mai 2009 ==
Der Nato-Gipfel ist seit über einem Monat vorbei und kaum ein Mensch erinnert sich noch an die Proteste geschweige denn deren Inhalte. Während des Gipfel wurden viele Demonstrant_innen, die sich an den Protesten beteiligten, in Gewahrsam genommen. Einige wenige davon wurden willkürlich in Schnellverfahren zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Mit diesen Prozessen sollten nach Aussage Sarkozy’s Exempel statuiert werden, die Antimilitarismus- und Friedensbewegung sollte verurteilt und kriminalisiert werden. Über einem Monat nach den Verhaftungen haben es die inhaftierten Gipfelgegner_innen nun geschafft ein gemeinsames Statement zu verfassen. Darin erklären sie ihre Beweggründe sich an den Protesten gegen den Nato-Gipfel zu beteiligen und schildern ihre Situation im Gefängnis und die ihnen zu Teil werdende Solidarität.
Kriegstreiberei wird gefeiert- wer sich wehrt, kommt in den Knast
Erklärung einiger Gefangener nach dem NATO – Gipfel in Strasbourg Im Gefängnis geht alles nicht so schnell. Wenn man einen Brief schreiben will, müssen erstmal Briefmarken und Papier bestellt werden. Dafür braucht es Geld. Und auch wenn dir Geld zur Verfügung steht, kann es dauern bis die bestellten Dinge da sind. Alle Briefe werden geöffnet und wahrscheinlich gelesen, dass braucht auch seine Zeit. Informationen gelangen nur sehr langsam herein und heraus.- Und so melden wir uns erst jetzt zu Wort-
1,2,3 und du bist nicht mehr frei!
Als die NATO am 3. und 4. April 2009 ihren Geburtstag feiern wollte, war sie nicht allein. Zehntausende Menschen fuhren nach Frankreich, um gegen das Kriegsbündnis auf die Straße zu gehen. Tausende deutsche und französische Polizist_innen waren im Einsatz. Das Schengener Abkommen wurde außer Kraft gesetzt und die Stadtzentren von Baden-Baden und Straßburg wurden abgeriegelt. Viele Menschen bekamen Einreiseverbote nach Frankreich und umliegende Länder. Bereits zwei Tage vor dem Gipfel wurde eine ganze Demonstration bei Straßburg eingekesselt und verhaftet, welche sich gegen die tödliche Polizeigewalt beim G20- Gipfel in London gerichtet hatte. Vor der Masseningewahrsamnahme wurden die Menschen mit Tränengasgranaten und Gummigeschossen durch einen Wald gehetzt. So wurden zwei Menschen die sich im Wald völlig ruhig verhalten hatten mit Gummigeschossen angegriffen. Dabei wurde der Mindestabstand von fünf Meter weit unterschritten, was tödliche Verletzungen zur Folge haben kann. Eine erste medizinische Versorgung der Wunden wurde z. T. erst am nächsten Morgen gewährt. Die nächsten Tage verliefen ähnlich: über 350 Menschen wurden willkürlich in Gewahrsam genommen und mussten zum Teil mehrere Nächte in überfüllten Sammelzellen verbringen, ohne Essen und teilweise verletzt. Die meisten Menschen wurden wieder frei gelassen, nur einige wenige traf die Polizeiwillkür besonders hart: Neun Menschen sind seit mittlerweile einem Monat im Knast. Wir, die wir diesen Text schreiben, sind einige davon.
Justiz im Auftrag des Präsidenten
Dass ausgerechnet wir hier sind, ist reiner Zufall – jede_n hätte es genauso treffen können. Die Medien ereiferten sich über Randalierer. Präsident Sarkozy forderte öffentlich, die Täter so hart wie möglich zu bestrafen. Polizei und Justiz standen unter dem Druck, „Erfolge“ ihrer Arbeit zu präsentieren, als zwei Tage nach dem Gipfel die Schnellverfahren stattfanden. So ging es bei den Prozessen im Wesentlichen nicht um die konkreten Tatvorwürfe. Die Urteile orientierten sich stark an den Plädoyers des Staatsanwaltes, dessen Argumentation stützte sich zum großen Teil auf Vermutungen und Behauptungen ohne jede Beweiskraft. Es wurde erst gar nicht versucht den Eindruck eines fairen Verfahrens zu erwecken. Es handele sich um einen „Professionellen“ der „vor Gericht Reden hält“, so der Staatsanwalt über einen der Angeklagten. Als Beweis reichte ihm die Aussageverweigerung bei der Polizei und die große Distanz, die der Beschuldigte zurück gelegt hatte, um an den Protesten teilnehmen zu können. Einer weiteren Person wurde die Mitgliedschaft in der „Organisation Black Block“ vorgeworfen. Das Gericht musste sich erst darüber aufklären lassen, dass es eine solche Organisation gar nicht gibt. Es ging hier eindeutig darum, medienwirksam ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Die Äußerungen Sarkozys hatten uns schon im Vorfeld Schlimmes befürchten lassen. Die Strafen und die Härte der Urteile überraschten auch unsere Rechtsanwälte, da es sich um ein Vielfaches des gewöhnlichen Strafmaßes handelte – selbst wenn alle Anschuldigungen wahr gewesen wären. Drei Menschen wurden zu Haftstrafen mit sofortigem Haftantritt verurteilt. Zwei Menschen gingen in Berufung. Einige weitere Personen bekamen Bewährungsstrafen. Ein Deutscher, der zu 3 Monaten Haft ohne Vollzug verurteilt worden war, wurde ohne ersichtlichen Grund für 48 Stunden in einen Abschiebeknast gesteckt, bevor er an der wenige Kilometer entfernten Grenze den Behörden der Bundespolizei übergeben wurde. Die sechs anderen hier Einsitzenden hatten bisher keinen Prozess. Vier davon werden am 5. Mai vor Gericht stehen – ein weiterer Fall von Gesinnungsjustiz ist zu erwarten. Zwei sitzen vorerst 4 Monate in U- Haft. In der populären Straßburger Tageszeitung „DNA“, die wir hier zu lesen bekommen, sollte der Eindruck erweckt werden, dass die „Schuldigen“ der Ausschreitungen vom 4.April zu „gerechten Strafen“ verurteilt wurden. So wurden gezielt Informationen unterschlagen, etwa dass drei der Angeklagten bereits zwei Tage zuvor festgenommen wurden. Außerdem wurden Zitate aus den Verhandlungen in völlig falschen Kontexten wiedergegeben. Die Zeitung druckte auch die vollen Namen und Wohnorte der Verurteilten aus der BRD ab. In einem anderen Fall wurde über einen Angeklagten berichtet, der einen Polizisten gebissen haben soll und behauptete, er habe AIDS. Dazu wurde ein Foto veröffentlicht, dass einen Angeklagten vom Vortag zeigt. Dieser hatte jedoch nichts mit den Vorwürfen zu tun. In der Wirkung ein reiner Rufmord, zumal 90% der hier Inhaftierten die „DNS“ lesen.
Die Brandstifter als Friedensstifter
Bei der Medienberichterstattung über die Proteste, soweit wir sie hier mitbekommen konnten, war die berechtigte Kritik an der NATO- Politik völlig aus dem Blick geraten oder wurde gezielt weggelassen. Statt dessen wurden die beteiligten Politiker_innen als Friedensstifter_innen dargestellt. Der „60. Geburtstag“ des Kriegsbündnisses wurde medienwirksam gefeiert und als eine Art Gala der Wohltätigen der westlichen Welt verklärt. Dabei steht die NATO, fast zwei Jahrzehnte nach Ende des Kalten Krieges, wie kein anderes Militärbündnis für Aufrüstung, für die Herstellung von mehr und noch „besseren“ Waffen und für immer mobilere Armeen, die jederzeit und überall die Machtinteressen der Herrschenden durchsetzen können. Der aktuelle Vorwand kann sich ändern, die Palette reicht hierbei von der sogenannten Durchsetzung von Menschenrechten, der Jagd auf Terroristen oder aktuell der Kampf gegen die Piraten von Somalia. Die wahren Gründe für Interventionen bleiben die gleichen: Ausweitung der freien Märkte, Rohstoff – und Ressourcensicherung, sowie geopolitisches Machtkalkül. Einige der am NATO- Gipfel Beteiligten sind für tausende Tote auf der ganzen Welt verantwortlich. Der Irak und Afghanistan sind hierbei nur die populärsten Beispiele. Das mit hoher Wahrscheinlichkeit auf dem Gipfeltreffen diskutierte NATO- Strategiepapier „ Zu einer Gesamtstrategie in einer ungewissen Welt- Die transatlantische Partnerschaft erneuern“ zeigt nicht nur ganz klar die zukünftigen Kriegsschauplätze des Nordatlantik Paktes auf, es nennt auch noch ungeniert die oben bereits erwähnten wirtschaftlichen Gründe für eine militärische Präsenz. Hier wird insbesondere die Bedeutung Afrikas in Bezug auf Ressourcenknappheit, Klimawandel und Migrationskontrolle hervorgehoben. Aktuelle Fragestellungen des 21. Jahrhunderts sollen mit Hilfe einer neuen, gemeinsamen Militärstrategie gelöst werden. Es bedarf also keines großen Rechercheaufwands um die NATO als Kriegstreiber in der Pose einer Weltpolizei zu überführen. Umso skurriler erscheint das produzierte Medienbild. Völlig verzerrt, werden auf der einen Seite die NATO- Staaten als „ Friedensstifter“ dargestellt und auf der anderen Seite die Demonstranten_innen als Gewalttäter_innen diffamiert. Das Problem der strukturellen Gewalt eines Kriegsbündnisses wird komplett ausgeblendet. So ist es nicht verwunderlich das Kriege relativiert und mit den Ausschreitungen in Straßburg verglichen werden. Brennende Barrikaden können dann schon einmal mit den Bildern des zerstörten Beiruts gleichgesetzt werden. So gerät eine freie Berichterstattung zur Farce. Egal was man nun von den Ausschreitungen hält, das Verhalten der Medien legt nur einen Schluss nahe, es soll von den wahren Brandstiftern, in Form der NATO, abgelenkt werden.
Im Knast….
Irgendwie sind wir im Knast weit weg von der Welt und doch mittendrin. Das klingt paradox, doch vor allem hier drin werden die negativen Aspekte unserer Gesellschaft deutlich. Staatlicher Rassismus und totale Kontrolle sind nicht nur Phänomene innerhalb der Knastmauern. Abschiebung, Erfassung biometrischer Daten, Videoüberwachung und das Ausschnüffeln der Privatsphäre sind nur einige Beispiele die auch in der sog. Freiheit allgegenwärtig sind. Auch Methoden zur Widerstandsbekämpfung gibt es im Knast. So wurde die Polizeieinheit „IRISSE“ allein aus dem Grund der Aufstandsbekämpfung gegründet. Zuletzt wurde diese Anfang April im Gefängnis von Mulhouse eingesetzt. Hier wollten Gefangene nach dem Hofgang nicht zurück in ihre Zellen. Die Beamten sind wie die Cops auf der Straße und bei Demos, mit Tasern, Knüppeln und Tränengas ausgestattet. Die meisten Gefangenen, denen wir hier begegnen, sitzen wegen kleinen Delikten ein. Benutzung falscher Papiere um nicht abgeschoben zu werden oder arbeiten zu können. Alkohol am Steuer. Diebstahl und Etikettenschummel, Besitz von kleinen Mengen Drogen. Viele kamen wie wir per Schnellverfahren direkt in den Knast, für Monate oder gar Jahre. Die meisten sind jung, mit migrantischem Hintergrund und aus den Banlieues. Viele erzählen uns das „Ausländer_innen“ immer die härtere Strafe bekommen. Als Gefangene_r lebt man nicht völlig schlecht. Die Grundbedürfnisse wie Essen, Wärme, Bewegung, Kontakt zu anderen Menschen sowie medizinische Versorgung werden einigermaßen erfüllt- zumindest so lange du dich normgerecht verhältst. Alles hier ist portioniert und rationiert. Es fängt beim Essen an, geht bei der Zeit auf dem Hof weiter und hört bei den spärlichen Informationen keines Falles auf. Manche Schließer sind scheiße, andere weniger, aber immer ist man abhängig von ihnen, jederzeit haben sie unbegrenzte Zugriffsrechte, immer besteht die Möglichkeit, beobachtet zu werden, immer kann es für unangepasstes Verhalten Disziplinarstrafen geben. Dieses totalitäre System, dass allen Knästen innewohnt beruht auf der Macht der Überwacher und der Ohnmacht der Überwachten. Unsere Freiheiten hier bestehen z. B. darin, zum Gottesdienst zu gehen oder nicht, zum Hofgang zu gehen oder nicht. Schon beim Duschen hört die Freiheit auf. Wer dreimal nicht zu vorgeschrieben Zeiten duschen geht, kommt in die Arrestzelle in den Keller. Auch die Wassertemperatur ist nicht frei wählbar und damit Glückssache. Wer Geld hat, hat noch ein paar weitere Freiheiten: nämlich die Wahl, dieses oder jenes zusätzlichen Essens oder einige andere Konsumgüter zu kaufen. Mindestens 100 Gefangene haben kein Geld und können sich noch nicht einmal Seife oder Briefmarken kaufen. Sie sind auf die Almosen der Sozialarbeiter und Seelsorger angewiesen. Doch auch das sind nur Tropfen auf den heißen Stein. Im Knast in Straßburg sitzen über 700 Gefangene, bei einer eigentlichen Kapazität von 450 Plätzen. Um die chronische Überfüllung möglich zu machen, werden in die meisten Einzelzellen einfach Doppelstockbetten gestellt. So teilen sich 2 Personen etwa 9m2 – einschließlich Toilette. Die Überbelegung ist aber keine Straßburger Besonderheit. Frankreich weit saßen in 200 Gefängnissen am 1. April 63.521 Menschen im Knast. Die Gesamtkapazität beträgt dagegen nur 52.535 Plätze*.² In der BRD scheint es nicht anders zu sein: Im März diesen Jahres musste z. B. die Justizministerin von NRW einräumen, dass die Haftbedingungen, unter anderem wegen der Überfüllung, teilweise menschenunwürdig seien.**
Solidarität yeah!
Das Solidarität hilft, können wir hier drin wirklich erleben. Nicht nur die Gefangenen der Proteste, sondern auch die vielen anderen helfen sich gegenseitig: mit Infos, mit Süßigkeiten, mit Zuhören, mit Rat und Tat und das tut gut. Wir freuen uns über die vielen Solidaritätsbekundungen in den verschiedenen Städten. Über all die Menschen, die uns öffentlich, privat und praktisch den Rücken stärken. Wenn die gegen uns verübte Willkür und Gewalt überall, über Grenzen hinweg Menschen auf die Straße und zusammen bringt, dann geht das geplante Exempel, das die Mächtigen an uns statuieren wollen, nach hinten los. Wir freuen uns sehr, wenn jetzt in Frankreich und in der BRD und vielleicht darüber hinaus eine Vernetzung entsteht, ein Netzwerk der Antirepression,dass noch länger Bestand hat. Darum gilt nach wie vor: Solidarität muss praktisch, in Zukunft aber vor allem grenzübergreifend werden!!
einige Gefangene aus Straßburg –
Straßburg, den 29.04.2009
9.April 2009
Dresden, 16. Februar 2009
Landkreis Görlitz ist Schwerpunktregion rechtsextremer Gewalt
Die Opferberatung Dresden des RAA Sachsen e.V. für Betroffene rechtsextremer Gewalt erhielt im Jahr 2008 Kenntnis von 49 rechtsextremen Übergriffen im Landkreis Görlitz. Die Opferberatung Dresden registriert ausschließlich Angriffe, die sich direkt gegen Personen richten und keine Propaganda- oder Beleidigungsdelikte.
Der Landkreis Görlitz ist Schwerpunktregion rechtsextremer Gewalt in Sachsen. So fanden allein vier von 18 Brandanschlägen in diesem Landkreis statt. In drei Fällen wurden die Täter, aufgrund schneller und umsichtiger Polizeiarbeit bereits ermittelt.
Darüber hinaus kommt es zu gezielten Übergriffen auf Projekte, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagieren. So wurde allein im Jahr 2008 die Hospitalstraße 30, in welcher der "HausundHof e.V." seinen Sitz hat, acht Mal angegriffen. Dabei kam es zu massiven Sachschäden. Auch die Büros der Linkspartei im Landkreis waren ca. ein dutzend Mal Attacken der Rechtsextremisten ausgesetzt.
Kati Lang, Beraterin für Betroffene rechtsextremer Gewalt: "Organisierte Nazis versuchen im Landkreis Görlitz Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, durch permanente Angriffe zu zermürben. Das ist eine gezielte Strategie und auf keinen Fall die Tat Einzelner. Dies gilt es politisch zu benennen und demokratisches Engagement zu unterstützen."
Zur Unterstützung von Opfern rechtsextremer Gewalt und zum Ausgleich von Sachschäden haben wir ein Spendenkonto eingerichtet.
RAA Sachsen e.V.
Dresdner Bank AG
Kontonummer: 0643998600
BLZ: 850 802 00
Verwendungszweck: Opferfond
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kati Lang:
Opferberatung Dresden - RAA Sachsen e.V.
Kati Lang
Bautzner Straße 45/47, 01099 Dresden
Tel.: 0351 - 889 41 74 / 0172 - 974 12 68 Fax: 0351 - 889 41 93
e-mail: opferberatung.dresden@raa-sachsen.de
RAA Sachsen e.V. Opferberatung Dresden Bautzner Straße 45/47 01099 Dresden Tel.: 0351 8894174 Fax: 0351 8894193 mobil: 0172 9741268
08.04.2008 - Neue Seite neues Glück…und im Infoladen ist mal wieder Kaffee aus Chiapas angekommen und eine neue ausgabe der KONKRET und die ersten Plakate für den ersten Mai und Infomaterial zu den Freiraumtagen April2008 (Freiraumtage.
03.04.2007 - So, wir versuchen mal wieder ein paar regelmäßigere Infos hier reinzuposten…also es gibt wieder neue Slingshot-Ausgaben, Abolishing the borders from below und Konkret ist auch ganz frisch reingekommen und jede Menge Anti-G8-Mobilisierungs-Stuff. Also wer sein Zimmer mit einem schönen Plakat verzieren will, kann bei uns eines bekommen.
15.06.2006 - Der Kaffee für den täglichen Aufstand (www.cafe-libertad.de) ist da - ab sofort hier im Infoladen!!!
01.06.2006 - Ein riesiger Welle an Mobilisierungsmaterial ist über uns hereingebrochen. Ihr könnt Plakate Aufrufe etc. zur KICK CONTROL-Aktionswoche in Leipzig, zum Anti-G8-CAMP in Heiligendamm und nochmals zum FÄTZIG-CAMP haben!
25.05.2006 - Ab sofort gibt es Mobi-Stuff (Aufkleber, Plakate, Flyer) fürs Faetzig-Camp. Also wer etwas haben will, kann vorbei kommen. Außerdem gibt es neues Info-Material der Kampagne "Schöner Leben ohne Nazi-Läden".
11.05.2006 - Nach der Infoveranstaltung mit von Repression betroffenen linken AktivistInnen aus Frankfurt / Oder und Potsdam gibts nun Infomaterial dazu…Im Internet auch unter "www.soligruppe-frankfurt.de" !!!
08.05.2006 - Es gibt im Infoladen ab sofort Material (Flyer und Soli-Plakate) zur Kolumbien - Kampagne gegen Coca-Cola. Wer Interesse hat kann zu den Öffnungszeiten (immer Donnerstag, ab 16.00 Uhr) vorbeischauen und sich informieren.