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Gliederung


Repression gegen die Familie

Auf dem alljährlich in Nürnberg stattfindenden Reichsparteitag der NSDAP wurde 15. September 1935 drei Gesetzte beschlossen, welche in der Geschichte als „Nürnberger Rassegesetze“ bekannt geworden sind. Damit läuteten die nationalsozialistischen Machthaber die systematische Verfolgung und Diskriminierung jüdischer Menschen ein. Ab sofort standen Eheschließungen zwischen Juden und Deutschen unter Strafe; die Grundlage für spätere Euthanasie-Aktionen gegen so genannte „Erbkranke“ wurde gelegt sowie sämtliche staatliche Vergünstigungen für Juden aberkannt (vgl. Otto 1990, s. 35f).
In den folgenden Jahren verschlechterte sich die Lebenssituation der in Görlitz lebenden Juden rapide. Ab dem 14. November 1938 durften jüdische Schülerinnen und Schüler keine deutschen Schulen mehr besuchen. Somit gab es in der Stadt keine Möglichkeit mehr, jüdischen Schüler zu unterrichten. Die am 1. Juli 1933 entlassene Lehrerin und „Halbjüdin“ Hanna Dreyer (geb. 1896, gest. 1969) unterrichtete zumindest zeitweise jüdische Kinder weiter. Dies musste jedoch heimlich erfolgen (vgl. Otto ohne Jahresangabe, S. 9).
Schikanöse Polizeikontrollen, Schließungen von jüdischen Geschäften und das Verbot, kulturelle Veranstaltungen zu besuchen kamen hinzu. Am 19. September 1941 trat die so genannte Polizeiverordnung über die „Kennzeichnung der Juden“ in Kraft. Ab diesem Tage mussten alle Juden einen gelben Stern auf der linken Brust tragen. Der jüdische Sprachwissenschaftler Victor Klemperer bezeichnete ihn als
„(…)(den sechszackigen) Davidstern, der Lappen in der gelben Farbe, die heute noch Pest und Quarantäne bedeutet und die im Mittelalter die Kennfarbe der Juden war, die Farbe des Neides und der ins Blut tretenden Galle, die Farbe des zu meidenden Bösen, der gelbe Lappen mit dem schwarzen Aufdruck ‚Jude’“
. (Otto 1990, S. 55)
Mit dem Fortschreiten des Krieges (1939/40) und der damit einhergehenden Verschlechterung der Versorgungssituation für die Bevölkerung wurden Lebensmittel knapp. Dies führte dazu, dass Grundnahrungsmittel nur noch rationiert ausgegeben werden konnten. Zu diesem Zweck wurden Lebensmittelkarten ausgegeben. Was für die „arische“ Bevölkerung schon eine erhebliche Einschränkung darstellte, bedeutete für die noch hier lebenden Juden eine weitere Diskriminierung. Für Juden gab es nur noch die Hälfte der Rationen an Fleisch, Mehl und anderen Grundlagen. Kuchen wurde gänzlich gestrichen. Ruth Schlesingers Mutter bekam die Lebensmittelkarten für ihre Kinder oftmals mit dem Vermerk „Jude“ gestempelt. Im Büro der „NSDAP-Ortsgruppe Dresdener Platz“ im Hinterhaus der Hospitalstraße 30 befand sich die dafür verantwortliche Stelle. Frau Pilz erinnert sich daran:
„Meine Mutter ging dann auf die Hospitalstraße um sich zu beschweren. Sie sagte, ‚meine Kinder sind keine Juden’. Doch sie entgegneten nur, Wer Jude ist, bestimmen wir!’“.
Ehemaliges NSDAP-Büro auf der Hospitalstraße 30
Ehemaliges NSDAP-Büro auf der Hospitalstraße 30
Dokument aus dem ehemaligen NSDAP-Büro (Hospitalstraße 30)
Dokument aus dem ehemaligen NSDAP-Büro (Hospitalstraße 30)
Drohungen gegen Juden
Drohungen gegen Juden
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Gestapo im Rathaus

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Gestapo im Rathaus Teil 2

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Lebensmittelkarten in der Hospitalstraße 30

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